Architekt DDI Markus Hangler

Ab 21.08.2024 wurde die Antragstellung für die Sanierungsförderung beim Stand von 5.000 Wohnungen geschlossen. 

Seit diesem Zeitpunkt können keine Zugangslinks angefordert werden. Antragsformulare, die bereits im Online-Förderassistenten begonnen, aber noch nicht fertiggestellt wurden, können derzeit nicht mehr weiterbearbeitet und abgeschickt werden. Es können daher derzeit keine weiteren Anträge gestellt werden.

Es ist jedoch vorgesehen, dass Förderwerber, welche einen Antrag bis 30.06.2025 stellen und 

  •      eine Auftragsvergabe vor dem 22.8.2024 erteilt haben oder
  •      einen bis 22.8.2024 in die Energieausweis-Datenbank des Landes hochgeladenen Planungsenergieausweis haben (=Ansuchen, denen ein Energieausweis zugrunde liegt) oder
  •      mit dem Ausfüllen des Online-Förderassistenten bereits begonnen haben (=Ansuchen, denen kein Energieausweis zugrunde liegt)

gem. S.WFG 2015 förderfähig sind.

Foto: © SARA BUBNA photography